Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsabsicherung
 

Die Beiträge für eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung werden direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Dadurch kommen Sie in den Genuss eines ansehnlichen Steuervorteils: Nach § 40b des Einkommensteuergesetzes müssen diese Aufwendungen nämlich lediglich pauschal mit 20% versteuert werden. Rechnet man noch den üblichen Solidaritätszuschlag und eine pauschale Kirchensteuer von ca. 8% hinzu, so entrichten Sie auf Ihre Beiträge zur Direktversicherung insgesamt nur etwa 22,5% Abgaben an das Finanzamt. Als normales Einkommen müssen Sie dagegen die gleiche Summe mit Ihrem persönlichen Spitzensteuersatz versteuern. Auch hier kommen dann noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu, so dass Ihre Gesamtbelastung deutlich über 22,5% liegen würde.

Der Weg zur Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung Bevor Sie in den Genuss der Vorteile einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung kommen können, sind zunächst noch ein paar Fragen zu klären:

1. Ist Ihr Arbeitgeber einverstanden?
2. Können Sie die maximale Beitragshöhe - 3.408 DM im Jahr - ausschöpfen?
3. Wird eine monatliche, halbjährliche oder jährlich Zahlungsweise gewünscht?
4. Sollen die Beiträge von Ihrem Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld gezahlt werden?
5. Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Pauschalsteuer?
Übrigens: Wenn Sie es wünschen, klären wir für Sie auch gern die nötigen Fragen mit Ihrer Firma, ohne Ihren Namen zu nennen.

Wir erledigen für Sie die Formalitäten
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