Haften für alle Fälle
Ihr gutes Recht
 
Durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter, für die der Bauherr aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften muss.
Die Haftung besteht übrigens auch, wenn die Bauarbeiten einem Unternehmen übertragen wurden.

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die entstehen können, wenn Sie einen Öltank besitzen. Hier können auch dann Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend gemacht werden, wenn Sie kein Verschulden trifft

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein bebautes Grundstück deckt Schäden, die infolge Fahrlässigkeit Dritten zugefügt werden, z.B. durch ein unbeleuchtetes Treppenhaus oder vom Dach fallende Ziegel.



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