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die Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz
gegen Schadenersatzansprüche Dritter, für die der Bauherr aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen haften muss. Die Haftung besteht übrigens auch, wenn die Bauarbeiten einem Unternehmen übertragen wurden. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die entstehen können, wenn Sie einen Öltank besitzen. Hier können auch dann Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend gemacht werden, wenn Sie kein Verschulden trifft Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für ein bebautes Grundstück deckt Schäden, die infolge Fahrlässigkeit Dritten zugefügt werden, z.B. durch ein unbeleuchtetes Treppenhaus oder vom Dach fallende Ziegel. |
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