| Eine
attraktive Rente für später aufbauen und zudem noch einiges
an Steuern sparen. Diese überzeugenden Vorteile bietet Ihnen die
Direktversicherung. Bei dieser Variante der betrieblichen Altersversorgung
schließt der Arbeitgeber eine Kapital- oder Rentenversicherung auf
das Leben des Arbeitnehmers ab. Das Unternehmen ist dabei der Versicherungsnehmer,
der Mitarbeiter ist die versicherte Person und erhält später
die Versorgungsleistungen.
Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Die Direktversicherung
durch Entgeltumwandlung (vormals Gehaltsumwandlung genannt) ist seit 1974
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der am häufigsten genutzte
Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Im
Rahmen der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer gemäß
§ 40b EStG bis zu 1.752 EUR ( 2.148 EUR bei Durchschnittsbildung)
jährlich als Beitrag in eine Direktversicherung fließen lassen.
Das Prinzip
ist denkbar einfach
Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, ab wann die Beiträge
in die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung fließen sollen.
Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch kommt
der Arbeitnehmer in den Genuss eines ansehnlichen Steuervorteils. Denn
diese Aufwendungen werden bis zur Höhe von 1.752 EUR ( 2.148 EUR
bei Durchschnittsbildung) lediglich mit einem Pauschalsteuersatz von 20
% (zuzügl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) belastet.
Im Leistungsfall unterliegen die Kapitalleistungen aus der Direktversicherung
bei mindestens 12-jähriger Versicherungsdauer nicht der individuellen
Versteuerung. Rentenleistungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu
versteuern.
Oft können sogar Sozialabgaben gespart werden.
Anfrage |