Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsabsicherung
 

Eine attraktive Rente für später aufbauen und zudem noch einiges an Steuern sparen. Diese überzeugenden Vorteile bietet Ihnen die Direktversicherung. Bei dieser Variante der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber eine Kapital- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Das Unternehmen ist dabei der Versicherungsnehmer, der Mitarbeiter ist die versicherte Person und erhält später die Versorgungsleistungen.

Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

Die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (vormals Gehaltsumwandlung genannt) ist seit 1974 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer gemäß
§ 40b EStG bis zu 1.752 EUR ( 2.148 EUR bei Durchschnittsbildung) jährlich als Beitrag in eine Direktversicherung fließen lassen.

Das Prinzip ist denkbar einfach
Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, ab wann die Beiträge in die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung fließen sollen. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch kommt der Arbeitnehmer in den Genuss eines ansehnlichen Steuervorteils. Denn diese Aufwendungen werden bis zur Höhe von 1.752 EUR ( 2.148 EUR bei Durchschnittsbildung) lediglich mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % (zuzügl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) belastet. Im Leistungsfall unterliegen die Kapitalleistungen aus der Direktversicherung bei mindestens 12-jähriger Versicherungsdauer nicht der individuellen Versteuerung. Rentenleistungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Oft können sogar Sozialabgaben gespart werden.

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