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einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage zahlt Ihr
Arbeitgeber in Absprache mit Ihnen einen Teil Ihres Gehalts nicht an Sie
aus, sondern führt den Betrag an die "Unterstützungskasse
zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung e.V." - kurz
"ufba" - ab. Mit diesen monatlichen Zahlungen bilden Sie sich
einen Anspruch auf entsprechende Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung:
Die "ufba" schließt mit Ihren Beiträgen
bei der Volksfürsorge eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung
zu Ihren Gunsten ab. Sobald Sie in den Ruhestand gehen, erhält die
"ufba" von uns die Versicherungsleistung und zahlt diese im
Rahmen der Pensionszusage an Sie aus. Nur zukünftige
Gehaltsteile können angelegt werden, und zusätzlich
sparen viele Arbeitnehmer Sorialversicehrungsbeiträge. Qualifiziertes und engagiertes Personal ist ein wichtiger Garant für den Erfolg eines Unternehmens. Aber auch in Zeiten höherer Arbeitslosigkeit findet man gute Leute nicht auf der Straße. Sicher stellt sich darum für Sie als Arbeitgeber oft die Frage, wie Sie bewährte Mitarbeiter an Ihr Unternehmen binden können. Eine betriebliche Altersversorgung ist dazu gerade in Zeiten starker Einschnitte bei der gesetzlichen Rente ein interessantes Mittel. |
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