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Reisekrankenversicherung


Wenn Sie im Ausland krank werden, müssen Sie unter Umständen tief ins Portmonee greifen: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten oft nicht oder nur teilweise. Überführungen und Rücktransporte werden gar nicht bezahlt. Mit einer Auslands-Reisekrankenversicherung der Volksfürsorge ist das anders. Weltweit gilt:

· Kostenerstattung in voller Höhe für ärztliche Behandlung
· Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland
· Ersatz von Bergungskosten bis zu 5000 DM
· Erstattung der Unterbringungskosten für eine Begleitperson bei stationären Aufenthalten von Kindern bis zu 12 Jahren
· Begleichung von Kosten bis zu 20.000 DM für eine Bestattung am Sterbeort oder Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz
· Sie kann für Urlaubsreisen von 1 bis zu 12 Monaten und auch als Jahrespolice mit automatischer Verlängerung abgeschlossen werden.

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