| Reisekrankenversicherung
· Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland · Ersatz von Bergungskosten bis zu 5000 DM · Erstattung der Unterbringungskosten für eine Begleitperson bei stationären Aufenthalten von Kindern bis zu 12 Jahren · Begleichung von Kosten bis zu 20.000 DM für eine Bestattung am Sterbeort oder Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz · Sie kann für Urlaubsreisen von 1 bis zu 12 Monaten und auch als Jahrespolice mit automatischer Verlängerung abgeschlossen werden. Angebot |
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