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| Wenn
Sie sich ein Vermögen aufbauen wollen, dann müssen Sie das nicht
ganz allein machen: Der Staat unterstützt Sie dabei auf verschiedene
Arten - und es wäre schade, wenn Sie diese Hilfe nicht nutzen! Da sind zum Beispiel die so genannten "Vermögenswirksamen Leistungen", zu denen viele Arbeitgeber einen Zuschuss, teilweise bis zur vollen Höhe, zahlen. Der Staat fördert Sie mit Sparzulagen beim Bausparen oder beim Beteiligungssparen in Aktien bzw. Fondsanlagen. Einzige Voraussetzung: Sofern Sie alleinstehend sind, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen 17.900 EUR im Jahr nicht übersteigen. Sind Sie verheiratet, darf Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 35.800 EUR im Jahr nicht übersteigen. Mit einer Wohnungsbauprämie legt der Staat beim Bausparen sogar noch etwas drauf: Wenn Sie alleinstehend sind, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen allerdings 25.600 EUR im Jahr nicht übersteigen. Sind Sie verheiratet, darf Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 51.200 EUR im Jahr nicht übersteigen. Die vermögensbildende Lebensversicherung wird als Vorsorgemaßnahme ebenfalls staatlich begünstigt. Allerdings auf eine andere Weise: Unter bestimmten Vorraussetzungen kommt die Ablaufleistung im Gegensatz zu anderen Sparformen steuerfrei zur Auszahlung. Diese Sparform ist für Sie besonders interessant, wenn Sie eine rentable und sichere Geldanlage suchen. Denn: Von Beginn an erhalten Sie eine garantierte Mindestverzinsung und sichern Ihren Partner bzw. Ihre Familie durch einen umfangreichen Hinterbliebenenschutz ab. |
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