Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsabsicherung
 
Die betriebliche Altersversorgung ist eine gute Möglichkeit, Fachkräfte fester an ein Unternehmen zu binden und somit Fluktuationskosten zu senken. Aufgrund von Steuerspar- und Steuerstundungseffekten kann ein relativ kostengünstiger Aufbau einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung erreicht werden.

Bei der betrieblichen Altersversorgung wird zwischen mehreren Durchführungswegen unterschieden:

Direktversicherung
Sie ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seines Arbeitnehmers bei der Volksfürsorge abschließt. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Steuerbegünstigt sind jährlich 1.752 EUR, im Einzelfall bis 2.148 EUR.

Pensionszusage
Sie ist eine direkte Versorgungszusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber sollte dieses Versorgungsversprechen bei der Volksfürsorge rückversichern.

Unterstützungskasse
Bei einer Unterstützungskassenzusage schaltet der Arbeitgeber zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung z.B. die Unterstützungskasse der Volksfürsorge, die ufba, ein. Um die Versorgungszusagen an seine Arbeitnehmer zu erfüllen stellt der Arbeitgeber der Unterstützungskasse das Kapital zur Verfügung, das diese benötigt. Die Unterstützungskasse schließt ihrerseits Versicherungen zur Rückdeckung des Risikos bei der Volksfürsorge ab.