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betriebliche Altersversorgung ist eine gute Möglichkeit, Fachkräfte
fester an ein Unternehmen zu binden und somit Fluktuationskosten zu senken.
Aufgrund von Steuerspar- und Steuerstundungseffekten kann ein relativ kostengünstiger
Aufbau einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung erreicht
werden.
Bei der betrieblichen Altersversorgung wird zwischen mehreren
Durchführungswegen unterschieden:
Direktversicherung
Sie ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seines
Arbeitnehmers bei der Volksfürsorge abschließt. Versicherungsnehmer
ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Steuerbegünstigt
sind jährlich 1.752 EUR, im Einzelfall bis 2.148 EUR.
Pensionszusage
Sie ist eine direkte Versorgungszusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber sollte dieses Versorgungsversprechen bei der Volksfürsorge
rückversichern.
Unterstützungskasse
Bei einer Unterstützungskassenzusage schaltet der Arbeitgeber zur
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung z.B. die Unterstützungskasse
der Volksfürsorge, die ufba, ein. Um die Versorgungszusagen an seine
Arbeitnehmer zu erfüllen stellt der Arbeitgeber der Unterstützungskasse
das Kapital zur Verfügung, das diese benötigt. Die Unterstützungskasse
schließt ihrerseits Versicherungen zur Rückdeckung des Risikos
bei der Volksfürsorge ab.
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